Führerschein ab 17
BF17 – begleitetes Fahren in Frankfurt
Ein Jahr früher ans Steuer: Du machst denselben Führerschein wie alle anderen, fährst danach aber bis zu deinem 18. Geburtstag mit einer vertrauten Person neben dir. Danach fährst du allein weiter – mit einem Jahr echter Fahrpraxis, das andere nicht haben.
| Ausbildungsstart | in der Regel ab 16½ Jahren – ab dann ist auch der Behördenantrag möglich; Beratung jederzeit |
|---|---|
| Theorieprüfung | frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag |
| Praktische Prüfung | frühestens einen Monat vorher |
| Begleitperson | mindestens 30 Jahre · seit mindestens fünf Jahren Klasse B · höchstens ein Punkt in Flensburg |
| Wie viele? | so viele du möchtest – Eltern, Großeltern, Nachbarn |
| Ausbildung | identisch mit der normalen Klasse B |
| Ab 18 | du fährst allein weiter; die Probezeit läuft bereits seit der Erteilung deiner Fahrerlaubnis |
Fragen dazu? Beratung anfragen · Filiale in deiner Nähe · online anmelden
Kommt gern zu zweit vorbei – die meisten Fragen zu BF17 haben die Eltern.
Die wichtigste Frage
Wer darf dich begleiten?
Drei Bedingungen, mehr nicht. Wer sie erfüllt, kann eingetragen werden – unabhängig davon, ob verwandt oder nicht.
- Mindestens 30 Jahre alt. Wer genau 30 ist, darf bereits – es heißt „mindestens“, nicht „über 30″.
- Seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B. Führerscheine aus der EU, dem EWR und der Schweiz zählen mit.
- Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister. Zwei Punkte reichen bereits für eine Ablehnung. Maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt der Beantragung. Später hinzukommende Punkte führen allein nicht automatisch zur Streichung. Die Begleitperson muss aber weiterhin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und die übrigen Voraussetzungen während jeder Fahrt einhalten.
Zulässig ist genau ein Punkt – nicht zwei und nicht drei. Wer mit einer höheren Zahl plant, steht mit abgelehntem Antrag bei der Behörde. Wie viele Punkte jemand hat, lässt sich beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos abfragen.
Weitere Voraussetzungen gibt es nicht: keine Schulung, keine Verwandtschaft, kein Ausschluss wegen eines früheren Fahrverbots. Und du bist nicht auf eine Person festgelegt – du kannst so viele eintragen lassen, wie du möchtest. Alles zur Begleitperson im Detail →
Schritt für Schritt
So läuft es ab
Anmelden
Ohne Termin – für die erste Beratung und Anmeldung genügt zunächst dein Ausweis. Da du noch nicht volljährig bist, unterschreiben deine gesetzlichen Vertreter mit – bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile. Den Behördenantrag füllen wir gemeinsam aus.
Antrag stellen
Frühestens ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag. Dabei werden auch die Begleitpersonen eingetragen – bring ihre Angaben gleich mit.
Theorie und Fahrstunden
Beim Ersterwerb gehören zwölf Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse B dazu; besitzt du bereits eine Fahrerlaubnisklasse, reduziert sich der Grundstoff in der Regel auf sechs Doppelstunden. Dazu Übungsstunden nach Bedarf und die zwölf Sonderfahrten.
Prüfungen ablegen
Die Theorieprüfung darfst du drei Monate vor deinem Geburtstag machen, die praktische einen Monat vorher.
Prüfungsbescheinigung
Nach bestandener Prüfung bekommst du die Prüfungsbescheinigung – sie ist dein Nachweis der Fahrerlaubnis. Prüfst du schon vor dem 17. Geburtstag, gilt sie erst ab diesem Tag: Eine vorläufige Fahrberechtigung gibt es nicht. Danach fährst du damit, immer mit einer eingetragenen Begleitperson.
Ab 18 allein
Die Auflage endet automatisch an deinem 18. Geburtstag. Um den Kartenführerschein kümmerst du dich mit der Führerscheinstelle.
Klingt nach eurem Weg? Kommt zu zweit in eine unverbindliche Beratung – wir erklären den Ablauf, klären die Fragen der Eltern und füllen den Antrag gleich mit aus. Filiale wählen · Beratung anfragen
Der eigentliche Grund
Was dir BF17 bringt
Ein Jahr Fahrpraxis, bevor es allein losgeht. Das ist der Kern. Wer mit 18 den Führerschein bekommt, fährt am nächsten Tag zum ersten Mal ohne jede Begleitung. Wer mit 17 anfängt, sammelt bis dahin zusätzliche Fahrpraxis – bei Regen, im Dunkeln, im Berufsverkehr. Aktuelle ADAC-Informationen nennen dafür rund 1.400 Kilometer.
Weniger Unfälle in der ersten Zeit allein. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat das untersucht: Teilnehmer des begleiteten Fahrens waren in ihrem ersten Jahr ohne Begleitung rund 20 % seltener in Unfälle verwickelt als andere Fahranfänger. Auch bei den Verkehrsverstößen lagen sie deutlich darunter.
Der Druck ist geringer. Du musst nicht sofort alles allein können. Wenn eine Situation unklar ist, sitzt jemand neben dir, der sie kennt – und du sammelst Erfahrung in einem Tempo, das zu dir passt.
In der Evaluation der Bundesanstalt für Straßenwesen (Bericht M 218, veröffentlicht 2011) zeigten BF17-Absolventinnen und -Absolventen im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens 19 Prozent weniger Unfallbeteiligungen und 18 Prozent weniger Verkehrsverstöße. Rechnet man die höhere Fahrleistung heraus, sind es 22 beziehungsweise 20 Prozent. Häufig liest man „23 Prozent“ – dieser Wert steht so nicht im Bericht.
Deine Fahrschule
Warum FAHRPLAN
- Theorieunterricht von Montag bis Freitag – du wartest nicht auf den Beginn eines neuen Kurses, sondern steigst ein, wann es neben der Schule passt
- Ein großes, erfahrenes Fahrlehrerteam – dadurch bekommst du regelmäßige Fahrtermine, auch nachmittags
- Vier Standorte in Frankfurt – du wählst frei, wo du dich anmeldest und übst
- Automatik und Schaltung – ist euer Familienauto ein Automatikwagen, prüfst du auf Automatik – ob als B197 mit Schaltberechtigung oder als B78 ohne, besprechen wir mit euch. Beides lässt sich mit BF17 verbinden
- Über 90 % bestehen die praktische Prüfung im ersten Versuch – wir melden dich erst an, wenn es sitzt
- Erfahrung im Frankfurter Verkehr – Straßenbahnen, Radfahrer, mehrspurige Abbiegespuren: Das übst du dort, wo du später mit deinen Eltern fährst
Der einfachste nächste Schritt: ohne Termin zu einer unverbindlichen Beratung vorbeikommen. Wenn alles passt, könnt ihr euch direkt anmelden. Beratung anfragen · Standorte und Zeiten · online anmelden
Alles im Detail
Ab hier wird es ausführlich – besonders zur Begleitperson, zum Ausland und zu den Fragen, die Eltern stellen. Spring über das Verzeichnis direkt zu dem, was dich interessiert.
Vor dem Start
Voraussetzungen und Unterlagen
Mit der BF17-Ausbildung startest du in der Regel ab 16½ Jahren. Das passt zum Behördenantrag, der ab demselben Zeitpunkt möglich ist – so greifen Theorie, Fahrstunden und Prüfungstermine ohne Leerlauf ineinander. Für eine Beratung, zum Planen oder zum Vormerken könnt ihr euch selbstverständlich schon früher an uns wenden. Der Ablauf im Überblick:
| Ausbildungsstart | in der Regel ab 16½ Jahren |
|---|---|
| Antrag bei der Behörde | ab demselben Zeitpunkt, also ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag |
| Theorieprüfung | frühestens drei Monate vorher |
| Praktische Prüfung | frühestens einen Monat vorher |
| Fahren mit Begleitung | ab dem 17. Geburtstag |
Das brauchst du für den Antrag:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest – beim Optiker, bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt
- Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten. Der Nachweis verfällt nicht
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – bei gemeinsamem Sorgerecht also beider Elternteile; liegt das Sorgerecht bei einer Person allein, genügt deren Zustimmung
- Angaben zu allen Begleitpersonen: die vollständigen persönlichen Angaben, die unterschriebene Zustimmung der Begleitperson und eine Kopie beziehungsweise einen Scan ihres Führerscheins von Vorder- und Rückseite
Den Antrag füllen wir bei der Anmeldung gemeinsam mit euch aus. In Frankfurt könnt ihr ihn online bei der Führerscheinstelle stellen und die erforderlichen Unterlagen hochladen – oder ihn beim Bürgeramt abgeben, sofern dieser Weg weiterhin angeboten wird. Rechnet für die Bearbeitung mit sechs bis acht Wochen; je nach Auslastung kann es schneller gehen oder länger dauern. Deshalb: früh anfangen, üben könnt ihr in der Zwischenzeit längst.
Kernstück
Die Begleitperson im Detail
Diese drei Bedingungen stehen so im Gesetz – und mehr steht dort auch nicht: mindestens 30 Jahre, seit mindestens fünf Jahren Klasse B, höchstens ein Punkt. Mehr wird nicht verlangt – keine Schulung, kein Verwandtschaftsverhältnis, keine besondere Fahrpraxis.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie viele Personen? | So viele ihr möchtet. Eine Obergrenze gibt es nicht |
| Müssen es die Eltern sein? | Nein. Großeltern, Geschwister über 30, Nachbarn, Freunde der Familie – jeder, der die drei Bedingungen erfüllt |
| Später jemanden ergänzen? | Ja, bei der Führerscheinstelle. Begleiten darf die neue Person erst nach der behördlichen Prüfung und Eintragung |
| Was kostet die Eintragung? | Dafür erhebt die Führerscheinstelle eine Gebühr. Die Sätze sind regional unterschiedlich – die aktuellen nennt euch eure Führerscheinstelle |
| Was, wenn jemand später Punkte bekommt? | Maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Beantragung. Spätere Punkte ändern an einer bereits erfolgten Eintragung nichts |
| Ausländischer Führerschein? | Führerscheine aus EU, EWR und der Schweiz zählen mit |
Tragt von Anfang an mehr als eine Person ein. Wenn nur ein Elternteil eingetragen ist und dieses gerade arbeitet, krank ist oder verreist, steht das Auto still. Für jede weitere Person erhebt die Führerscheinstelle eine zusätzliche Gebühr. Zwei oder drei eingetragene Personen machen den Alltag spürbar einfacher.
Im Auto
Die Begleitperson im Alltag
Diese Fragen kommen im Auto tatsächlich auf – und sie stehen fast nirgends. Wichtig zum Verständnis: Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer. Sie soll unterstützen, nicht ausbilden. Verantwortlich für das Fahrzeug bist du selbst.
| Darf die Begleitperson … | |
|---|---|
| … hinten sitzen? | ja |
| … Alkohol getrunken haben? | sie muss unter 0,5 Promille bleiben – bei 0,5 Promille oder mehr darf sie nicht begleiten. Für Cannabis gilt die Grenze von 3,5 ng/ml THC im Blutserum |
| … ins Lenkrad greifen? | nur im Notfall. Sie ist nicht dafür da, ständig einzugreifen |
| … ihren Führerschein zu Hause lassen? | nein – sie muss ihn während der Begleitfahrt mitführen und auf Verlangen aushändigen |
| … telefonieren? | rechtlich nicht ausdrücklich verboten, aber sie soll ansprechbar sein |
| … schlafen? | dann kann sie ihre Aufgabe nicht erfüllen – davon ist abzuraten |
Zwei Fälle solltet ihr auseinanderhalten. Hat die Begleitperson ihren Führerschein vergessen, verletzt sie ihre Mitführungspflicht – begleitet hat sie dich trotzdem. Erfüllt sie dagegen die Voraussetzungen selbst nicht mehr, etwa weil sie zu viel getrunken hat, fehlt es an einer wirksamen Begleitung. Und dann trifft die Folge dich, nicht sie.
Zum Sitzplatz: Eine Vorschrift, dass die Begleitperson vorne sitzen muss, gibt es nicht. Sinnvoll ist der Beifahrersitz trotzdem: Von dort sieht man dieselbe Verkehrssituation wie du.
Drei Situationen aus dem Alltag
Ihr werdet von der Polizei angehalten. Dann brauchst du zwei Dinge: die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Lichtbildausweisdokument, zum Beispiel den Personalausweis. Die Bescheinigung trägt kein Lichtbild, deshalb weist du dich zusätzlich damit aus. Hast du eines davon nicht dabei, ist das eine Ordnungswidrigkeit wie ein vergessener Führerschein und wird in aller Regel mit einem Verwarnungsgeld erledigt – deine Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt. Deine Begleitperson muss ihren Führerschein während der Fahrt mitführen und auf Verlangen aushändigen. Hat sie ihn nicht dabei, verletzt sie diese Pflicht – das ist aber nicht dasselbe, als wärst du ohne eingetragene Begleitperson gefahren. Der schwere Fall ist ein anderer: wenn überhaupt niemand mitfährt, der eingetragen ist. Dazu weiter unten mehr.
Ihr wollt mit einem anderen Auto fahren. Das geht: Deine Erlaubnis hängt nicht an einem bestimmten Fahrzeug. Wichtig ist nur, dass das Auto zur Klasse B passt und dass geklärt ist, ob du über dessen Versicherung mitfahren darfst – bei einem fremden Wagen also vorher fragen.
Deine Begleitperson fällt kurzfristig aus. Krank, im Urlaub, Spätschicht – dann darfst du nicht fahren, auch nicht die zwei Kilometer zum Supermarkt. Es hilft nur, von vornherein mehrere Personen eintragen zu lassen. Wer nur ein Elternteil einträgt, steht bei jedem Dienstreise-Termin ohne Auto da.
Theorie und Praxis
Die Ausbildung
BF17 selbst verändert die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen nicht. Der konkrete praktische Ablauf richtet sich danach, ob du klassische Klasse B, B197 oder B78 wählst. Dieselben Theoriestunden, dieselben Sonderfahrten, dieselbe Prüfung. BF17 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern nur die Erlaubnis, ein Jahr früher zu fahren – mit Begleitung.
Kurz zusammengefasst: zwölf Doppelstunden Grundstoff – sechs, wenn du bereits eine Fahrerlaubnisklasse besitzt – und zwei Doppelstunden Zusatzstoff zu je 90 Minuten, dazu zwölf Sonderfahrten – fünf über Land, vier auf der Autobahn, drei bei Dunkelheit. Wie viele Übungsstunden dazukommen, ist bei jedem anders.
Alle Einzelheiten zu Ablauf, Prüfungen und Umfang stehen auf der Seite zur Klasse B. Wenn es schneller gehen soll, ist der Intensivkurs auch mit BF17 möglich – die Theorie in sieben Unterrichtstagen von Montag bis Freitag, die Fahrstunden laufen parallel.
Der Übergang
Der 18. Geburtstag
Was du nach bestandener Prüfung bekommst, ist kein Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt nur in Verbindung mit einer eingetragenen Begleitperson – und nur in Deutschland. Erteilt wird dir die Klasse B, und automatisch mit ihr die Klassen AM (Roller und Kleinkrafträder bis 45 km/h) und L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h). Für diese beiden gilt die Begleitauflage nicht – sie darfst du ab dem 17. Geburtstag im Inland allein fahren. Für Fahrten mit AM im Ausland genügt die Prüfungsbescheinigung nicht; dafür brauchst du den Kartenführerschein. Die Klasse L ist ohnehin eine rein nationale Fahrerlaubnisklasse. Die Klasse BE für größere Anhänger gehört nicht dazu: Sie ist eine eigene Klasse und muss separat erworben werden.
An deinem 18. Geburtstag endet die Auflage von selbst. Du musst dafür nichts tun, nichts beantragen und nichts abwarten: Ab diesem Tag darfst du allein fahren. Auch die Begleitpersonen musst du nirgends abmelden. Eine eingetragene Schlüsselzahl 78 bleibt davon unberührt – du darfst dann allein fahren, aber weiterhin nur die von B78 umfassten Fahrzeuge der Klasse B. Hast du die Schaltkompetenz ordnungsgemäß nachgewiesen und die Schlüsselzahl 197 eingetragen, fährst du nach Ende der Begleitauflage Schalt- und Automatikfahrzeuge innerhalb der Klasse B.
Die Prüfungsbescheinigung gilt danach noch drei Monate weiter – allerdings nur in Deutschland. Du stehst also nicht plötzlich ohne Nachweis da, wenn die Karte noch nicht da ist. Denk daran, dass du dabei weiterhin deinen Personalausweis brauchst, weil auf der Bescheinigung kein Foto ist.
Und der Kartenführerschein? Die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht vor, dass die Führerscheinstelle ihn mit Erreichen des Mindestalters auf Antrag aushändigt. In der Praxis lassen viele Führerscheinstellen ihn rechtzeitig vorher herstellen, sodass er zum 18. Geburtstag bereitliegt. Weil das nicht überall gleich läuft, ist der zuverlässige Weg: Erkundigt euch vor dem 18. Geburtstag bei eurer Führerscheinstelle, wann und wo ihr die Karte bekommt und ob sie dafür noch etwas von euch braucht.
Wichtig, wenn eine Auslandsreise ansteht: Zwischen dem 18. Geburtstag und der fertigen Karte können Wochen liegen. Im Inland ist das kein Problem – ins Ausland darfst du in dieser Zeit aber nicht fahren. Wer im Sommer nach dem Geburtstag verreisen will, beantragt die Karte rechtzeitig vorher.
Deine zweijährige Probezeit beginnt nicht mit 18, sondern mit der Erteilung der Fahrerlaubnis – also frühestens an deinem 17. Geburtstag. Hast du die Prüfung schon einen Monat vorher bestanden, ändert das daran nichts. Wer früh anfängt, ist entsprechend früher durch.
Grenzüberschreitend
Fahren im Ausland
Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland. Das steht so in der Fahrerlaubnis-Verordnung: Bis zum 18. Geburtstag darfst du ausschließlich im Inland fahren. Das begleitete Fahren ist eine deutsche Regelung, und andere Länder müssen sie nicht anerkennen.
Österreich ist die Ausnahme und erkennt die Bescheinigung an. Dabei gilt aber eine wichtige Einschränkung: Die deutsche Nachfrist nach dem 18. Geburtstag gilt dort nicht. Ab deinem 18. Geburtstag brauchst du in Österreich den Kartenführerschein.
Wo eine BF17-Fahrt zulässig ist, bleiben eingetragene Fahrzeugbeschränkungen maßgeblich. Mit B78 darfst du deshalb auch dort keinen klassischen Schaltwagen fahren.
Ab 18 fährst du überall wie jeder andere – aber nur mit dem Kartenführerschein. Die Drei-Monats-Frist der Prüfungsbescheinigung hilft im Ausland nicht; sie gilt ausdrücklich nur im Inland.
Ein Abkommen mit weiteren Ländern gibt es bislang nicht – entsprechende Vorschläge wurden zwar diskutiert, aber nicht umgesetzt. Wenn eine Auslandsfahrt ansteht, frag deshalb vorher nach, statt dich auf eine Auskunft aus dem Netz zu verlassen.
Wenn eine Auslandsfahrt ansteht, fragt vorher bei der Führerscheinstelle oder beim ADAC nach. Die Regelungen einzelner Länder ändern sich, und eine Fahrt ohne gültige Erlaubnis ist im Ausland deutlich unangenehmer als zu Hause.
Ehrlich gesagt
Verstöße und Probezeit
Zwei Dinge solltest du wissen, bevor du losfährst – nicht als Drohung, sondern weil die Folgen härter sind, als die meisten annehmen.
Fahren ohne eingetragene Begleitperson. Das ist kein kleines Vergehen: Es kostet ein Bußgeld und einen Punkt – und vor allem wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Die Behörde hat dabei keinen Ermessensspielraum. Sie lebt auch am 18. Geburtstag nicht von selbst wieder auf. Du musst sie neu beantragen, und das geht nur mit dem Nachweis über ein Aufbauseminar. Zusätzlich verlängert sich deine Probezeit um zwei Jahre.
Alkohol und Cannabis. Für dich gilt beides nicht: null Alkohol und kein Cannabis. Seit 2024 fasst das Gesetz beide Stoffe in einer Vorschrift zusammen. Sie gilt während der gesamten Probezeit und zusätzlich für alle unter 21 Jahren – bei dir also so lange, bis beides nicht mehr zutrifft. Den allgemeinen THC-Grenzwert für Erwachsene kannst du dabei vergessen; für dich gilt er nicht. Ein Verstoß kostet in der Regel 250 Euro und einen Punkt, dazu kommen ein Aufbauseminar und zwei Jahre mehr Probezeit. Für andere Drogen gilt ein Verbot ohnehin in jedem Alter.
Nicht jeder Verstoß hat Folgen für die Probezeit. Unterschieden wird zwischen schwerwiegenden Verstößen (zum Beispiel erhebliche Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- oder Handynutzungsverstöße – die genaue Einordnung hängt vom konkreten Verstoß ab) und weniger schwerwiegenden (etwa abgefahrene Reifen). Ein schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende lösen die erste Stufe aus: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Ein Parkverstoß gehört nicht dazu.
Häufig zusammen entschieden
Schaltung, B197 oder B78
Diese Begriffe werden oft durcheinandergebracht. Dabei beantworten sie zwei völlig verschiedene Fragen: BF17 regelt, ab wann du fährst – nämlich vor dem 18. Geburtstag, mit Begleitperson. Schaltung, B197 und B78 regeln, womit du fährst. Die Getriebefrage entscheidest du unabhängig von BF17, und alle drei Wege lassen sich mit BF17 verbinden. Beide Regelungen können deshalb gleichzeitig gelten: Mit BF17 und B78 fährst du während der Begleitphase nur mit einer eingetragenen Begleitperson – und nur mit den Fahrzeugen, die B78 umfasst.
| Klasse B klassisch | B197 | B78 | |
|---|---|---|---|
| Praktische Prüfung auf | Schaltwagen | Automatik | Automatik |
| Zusätzlich nötig | – | Schaltausbildung in der Fahrschule und ein Nachweis darüber | – |
| Danach fahren darfst du | Schaltung und Automatik | Schaltung und Automatik | nur Automatik – der Führerschein trägt die Schlüsselzahl 78 |
| Mit BF17 kombinierbar | ja | ja | ja |
Tabelle seitlich wischen
Ist das Familienauto ein Automatikwagen oder ein entsprechendes Elektrofahrzeug, sammelst du deine Kilometer ohnehin darauf – dann liegt eine Automatikprüfung nahe. Steht als Begleitfahrzeug dagegen ein klassischer Schaltwagen bereit, darfst du ihn mit B78 nicht fahren. Denkt bei der Entscheidung deshalb nicht nur an das heutige Auto, sondern auch daran, was du nach dem 18. Geburtstag fahren willst. Ob daraus B197 oder B78 wird, ist die eigentliche Entscheidung: B197 hält dir die Schaltung offen und kostet dafür die zusätzliche Schaltausbildung. B78 kommt ohne den vorgeschriebenen Schaltnachweis aus und kann passen, wenn dauerhaft ausschließlich entsprechende Automatikfahrzeuge der Klasse B genutzt werden sollen. Die Fahrerlaubnis ist dann auf Fahrzeuge ohne zu bedienendes Kupplungspedal beschränkt. Die Beschränkung lässt sich später aufheben: Bei der Klasse B kommen dafür je nach Fall eine praktische Prüfung auf einem Schaltwagen oder der Nachweis der Schaltkompetenz über die Fahrschule infrage – auf dem Fahrschulweg muss die Schlüsselzahl 197 binnen eines Jahres nach Abschluss der Schaltausbildung eingetragen sein. B197 kann passen, wenn die praktische Prüfung auf Automatik erfolgen soll, Schaltfahrzeuge innerhalb der Klasse B aber offenbleiben sollen – dafür sind mindestens zehn Schaltstunden à 45 Minuten und eine mindestens 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule vorgeschrieben, eine zusätzliche amtliche Schaltprüfung gibt es nicht. Wir besprechen das in der Beratung anhand eures Autos. Mehr dazu auf den Seiten zu B197 mit Automatikprüfung und Schaltberechtigung und zum Automatikführerschein B78.
Für Eltern
Haftung, Versicherung und die Frage, die alle stellen
Die häufigste Elternfrage lautet: Was passiert, wenn etwas passiert? Die ehrliche Antwort in einem Satz: Es verhält sich wie bei jeder anderen Fahrt mit eurem Auto – nur dass euer Kind am Steuer sitzt.
Zur Versicherung. Ein Unfall wird über die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs abgewickelt. Das bedeutet: Er belastet den Schadenfreiheitsrabatt des Fahrzeughalters, also in der Regel euren – nicht den eures Kindes, das ja noch keinen eigenen Vertrag hat.
Meldet BF17 eurer Versicherung. Das ist wichtig, und zwar vor der ersten Fahrt. Viele Versicherer gewähren für die Begleitphase einen Nachlass, andere verlangen einen Aufschlag – das ist von Anbieter zu Anbieter verschieden und kein Anspruch. Ein kurzer Anruf klärt es.
Zur Verantwortung während der Fahrt. Der Jugendliche bleibt während der Fahrt Fahrzeugführer. Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer, sondern soll beraten und kurze Hinweise geben. Eure Aufgabe ist, ansprechbar zu sein – nicht, ständig einzugreifen.
Sprecht vorher ab, wie ihr euch verständigt: Wer sagt was, und wann? Viele Konflikte im Auto entstehen nicht aus Fahrfehlern, sondern aus Kommentaren zur falschen Zeit. Und fangt mit ruhigen Strecken an – der Frankfurter Berufsverkehr ist kein guter Einstieg.
Halbwissen aufgeräumt
Sechs häufige Irrtümer
Diese sechs Sätze hören wir immer wieder – und alle sechs stimmen so nicht.
„Mit BF17 bekomme ich einen richtigen Führerschein.“
Du bekommst eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt nur zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson und nur in Deutschland. Ab 18 kann dir der Kartenführerschein ausgehändigt werden. Kläre den konkreten Ausgabeweg rechtzeitig mit der Führerscheinstelle.
„Die Begleitperson darf höchstens drei Punkte haben.“
Zulässig ist genau ein Punkt. Wer mit einer höheren Zahl plant, bekommt den Antrag abgelehnt.
„Die Begleitperson muss vorne sitzen.“
Eine solche Vorschrift gibt es nicht. Sinnvoll ist der Beifahrersitz trotzdem, weil man von dort dieselbe Verkehrssituation sieht.
„Nur Eltern dürfen begleiten.“
Jeder darf, der die drei Bedingungen erfüllt – Großeltern, ältere Geschwister, Nachbarn. Und ihr könnt beliebig viele Personen eintragen lassen.
„Wenn ich einmal ohne Begleitung fahre, gibt es höchstens ein Bußgeld.“
Es kostet Bußgeld und einen Punkt – und die Fahrerlaubnis wird widerrufen. Die Behörde hat dabei keinen Spielraum. Neu erteilt wird sie nur mit dem Nachweis über ein Aufbauseminar, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
„Die Probezeit beginnt erst mit 18.“
Nein. Sie beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe – bei BF17 also regelmäßig schon mit 17. Wer vorher bereits eine Klasse wie A1 erworben hat, ist unter Umständen schon länger in der Probezeit. Sie endet zwei Jahre nach diesem Erteilungsdatum.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zu BF17
Die Fragen, die uns Jugendliche und Eltern in der Beratung am häufigsten stellen.
Kann ich mit BF17 alleine fahren?
Nein. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur fahren, wenn eine eingetragene Begleitperson im Auto ist. Ab 18 fällt diese Auflage automatisch weg.
Wer darf Begleitperson werden?
Jede Person, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Entscheidend ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Beantragung. Ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht nötig.
Wie viele Begleitpersonen darf ich eintragen lassen?
So viele du möchtest – eine Obergrenze gibt es nicht. Wir raten zu mindestens zwei, damit das Auto nicht stillsteht, wenn eine Person verhindert ist.
Können wir später jemanden ergänzen?
Ja. Weitere Personen können nachträglich bei der Führerscheinstelle beantragt werden. Begleiten dürfen sie erst, nachdem die Behörde sie geprüft und offiziell in den gültigen Nachweis aufgenommen hat. Dafür fällt je Person eine Gebühr an; die Höhe ist regional unterschiedlich.
Was passiert, wenn meine Begleitperson kurzfristig ausfällt?
Dann darfst du nicht fahren – auch nicht kurz. Genau deshalb lohnt es sich, von Anfang an mehrere Personen eintragen zu lassen.
Darf die Begleitperson Alkohol getrunken haben?
Die Begleitperson muss unter 0,5 Promille bleiben. Bei 0,5 Promille oder mehr darf sie nicht begleiten; dasselbe gilt ab 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft. Bei einem THC-Wert von 3,5 ng/ml oder mehr im Blutserum darf sie ebenfalls nicht begleiten. Beim THC-Wert gilt eine Ausnahme für die bestimmungsgemäße Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall ärztlich verschriebenen Arzneimittels; für Alkohol gibt es diese Ausnahme nicht. Bei tatsächlicher Fahruntüchtigkeit darf ohnehin weder gefahren noch begleitet werden. Beides steht ausdrücklich in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Wichtig: Erfüllt die Begleitperson die Voraussetzungen nicht mehr, fehlt es an einer wirksamen Begleitung – und die Folge trifft dich, nicht sie.
Muss die Begleitperson ihren Führerschein dabeihaben?
Ja. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt ausdrücklich, dass sie ihren gültigen Führerschein während des Begleitens mitführt und ihn auf Verlangen aushändigt. Er gehört also ins Portemonnaie, bevor ihr losfahrt.
Darf die Begleitperson hinten sitzen?
Rechtlich ja – eine Vorschrift zum Sitzplatz gibt es nicht. Der Beifahrersitz bleibt trotzdem die bessere Wahl.
Darf ich Freunde mitnehmen?
Ja, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist. Bedenkt aber: Mitfahrer lenken ab, besonders am Anfang.
Was muss ich bei einer Polizeikontrolle dabeihaben?
Deine Prüfungsbescheinigung und deinen Personalausweis – die Bescheinigung trägt kein Lichtbild, du weist dich zusätzlich damit aus. Fehlt eines davon, ist das eine Ordnungswidrigkeit wie ein vergessener Führerschein; deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Deine Begleitperson muss ihren Führerschein dabeihaben und auf Verlangen aushändigen. Fehlt er, verletzt sie diese Pflicht – das ist aber nicht dasselbe wie eine Fahrt ganz ohne eingetragene Begleitperson. Das ist der schwere Fall.
Darf ich mit jedem Auto fahren oder nur mit dem der Eltern?
Mit jedem Fahrzeug, das zur Klasse B und zu deinen eingetragenen Berechtigungen passt – deine Erlaubnis hängt nicht an einem bestimmten Auto. Hast du B78, muss es ein von der Automatikbeschränkung umfasstes Fahrzeug sein. Kläre bei fremden Autos aber vorher, ob du über deren Versicherung mitfährst.
Meine Eltern sind im Urlaub – darf ich trotzdem fahren?
Nur wenn eine andere eingetragene Person mitfährt. Genau dafür lohnt es sich, von Anfang an mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen – zum Beispiel Großeltern oder eine befreundete Familie.
Was kostet BF17 mehr als der normale Führerschein?
Die Ausbildung ist dieselbe. Zusätzlich fällt die Gebühr der Behörde für die Eintragung der Begleitpersonen an; ihre Höhe legt die Führerscheinstelle fest. Was bei dir zusammenkommt, besprechen wir in der Beratung.
Ab wann kann ich mich anmelden?
Mit der Ausbildung startest du in der Regel ab 16½ Jahren – zum selben Zeitpunkt kann auch der Antrag bei der Behörde gestellt werden, sodass beides parallel läuft. Zur Beratung oder zum Vormerken könnt ihr jederzeit vorbeikommen, auch früher.
Wann darf ich die Prüfungen machen?
Die Theorieprüfung frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.
Unterscheidet sich die Ausbildung von der normalen Klasse B?
Nein, in nichts. Dieselben Theoriestunden, dieselben Sonderfahrten, dieselbe Prüfung. BF17 ist keine eigene Klasse.
Kann ich BF17 und B197 kombinieren?
Ja, das ist bei uns sogar häufig. BF17 bestimmt, ab wann du fährst; B197 bestimmt, worauf du geprüft wirst. Wenn euer Familienauto Automatik hat, liegt eine Automatikprüfung nahe – ob daraus B197 oder B78 wird, entscheidet ihr getrennt von BF17.
Darf ich mit BF17 und B78 das Schaltauto meiner Eltern fahren?
Nein. Mit der Schlüsselzahl 78 darfst du im öffentlichen Verkehr keinen klassischen Schaltwagen mit zu bedienendem Kupplungspedal fahren – auch nicht mit eingetragener Begleitperson. Das ist einer der Punkte, die ihr vor der Entscheidung gemeinsam durchgehen solltet.
Verschwindet B78 mit dem 18. Geburtstag?
Nein. Mit dem Ende der BF17-Begleitauflage darfst du allein fahren, die Schlüsselzahl 78 bleibt aber bestehen, bis sie ordnungsgemäß aufgehoben wird. Wie das geht, steht auf der Seite zum Automatikführerschein B78.
Darf ich mit BF17 ins Ausland fahren?
Grundsätzlich nein – die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland. Österreich erkennt sie an, allerdings nur bis zu deinem 18. Geburtstag; danach brauchst du dort den Kartenführerschein.
Muss ich mit 18 etwas beantragen?
Die Begleitauflage endet von selbst, dafür musst du nichts tun – ab dem 18. Geburtstag fährst du allein. Beim Kartenführerschein sieht die Verordnung eine Aushändigung auf Antrag vor; viele Führerscheinstellen bereiten ihn aber von sich aus rechtzeitig vor. Frag deshalb vor deinem 18. Geburtstag dort nach, wann und wo du ihn bekommst.
Welche Fahrerlaubnisklassen habe ich mit BF17?
Die Klasse B – und mit ihr automatisch AM (Roller und Kleinkrafträder bis 45 km/h) sowie L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h). Die Begleitauflage betrifft nur die Klasse B: AM und L darfst du ab deinem 17. Geburtstag allein fahren. Die Klasse BE für größere Anhänger ist nicht enthalten – sie muss separat erworben werden.
Wann beginnt meine Probezeit?
Mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also frühestens an deinem 17. Geburtstag – nicht erst mit 18. Sie dauert zwei Jahre.
Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?
Bußgeld, ein Punkt – und die Fahrerlaubnis wird widerrufen. Eine Neuerteilung gibt es erst nach einem Aufbauseminar. Das ist die härteste Folge im ganzen BF17-Verfahren.
Gilt für mich 0,5 Promille?
Nein. Für dich gilt null Alkohol – während der gesamten Probezeit und zusätzlich bis zum 21. Geburtstag. Seit 2024 steht Cannabis in derselben Vorschrift, auch dafür gilt für dich ein Verbot; der allgemeine THC-Grenzwert für Erwachsene gilt für dich nicht. Ein Verstoß kostet in der Regel 250 Euro, einen Punkt, ein Aufbauseminar und zwei Jahre mehr Probezeit.
Wer haftet bei einem Unfall?
Schäden, die anderen zugefügt werden, reguliert grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Schäden am eigenen Auto sind nur im Rahmen einer vorhandenen Kaskoversicherung abgesichert. Ob und wie sich ein regulierter Schaden auf die Schadenfreiheitsklasse auswirkt, hängt vom Vertrag ab – etwa von einem vereinbarten Rabattschutz. Meldet den jungen Fahrer vor der ersten Begleitfahrt bei der Fahrzeugversicherung beziehungsweise klärt, ob er bereits mitversichert ist.
Gibt es einen Rabatt bei der Versicherung?
Viele Versicherer geben einen Nachlass für die Begleitphase, manche erheben einen Aufschlag. Einen Anspruch darauf gibt es nicht – fragt bei eurem Anbieter nach, bevor es losgeht.
Kann ich die Fahrschule während BF17 wechseln?
Ja, wie bei jeder anderen Ausbildung auch. Deine besuchten Theoriestunden und gefahrenen Sonderfahrten zählen weiter. Mehr dazu auf der Seite zum Fahrschulwechsel.
Kann ich nach der Prüfung sofort losfahren?
Ab deinem 17. Geburtstag – mit der Prüfungsbescheinigung und einer eingetragenen Begleitperson. Die praktische Prüfung darfst du schon bis zu einen Monat vorher ablegen. Eine vorläufige Fahrberechtigung gibt es dafür aber nicht: Die Fahrberechtigung entsteht erst mit dem 17. Geburtstag, unabhängig davon, wann du die Prüfung bestanden hast. Bis dahin darfst du nicht fahren.
Bekomme ich mit BF17 auch andere Klassen?
Begleitetes Fahren gilt für die Klasse B – und für BE, falls du diese Klasse zusätzlich erwirbst. Enthalten sind in der Klasse B nur AM und L, nicht BE. Für Motorrad und die Schlüsselzahl B196 gibt es unsere Schwesterseite.
Gilt die Prüfungsbescheinigung nach dem 18. Geburtstag weiter?
Ja, noch drei Monate lang – aber nur in Deutschland. Du stehst also nicht ohne Nachweis da, falls die Karte noch nicht angekommen ist. Für Fahrten ins Ausland brauchst du den Kartenführerschein.
Kurz gefasst
Das Wichtigste in fünf Sätzen
- BF17 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern die Erlaubnis, ein Jahr früher zu fahren – mit Begleitung.
- Die Begleitperson muss mindestens 30 sein, seit fünf Jahren die Klasse B haben und darf höchstens einen Punkt haben. Mehr wird nicht verlangt.
- Tragt mehrere Personen ein – sonst steht das Auto still, sobald eine verhindert ist.
- Die Ausbildung ist dieselbe wie bei der Klasse B; nur die Fristen für Antrag und Prüfungen sind geregelt.
- Ab 18 fällt die Auflage automatisch weg. Wie ihr an den Kartenführerschein kommt, klärt ihr rechtzeitig vorher mit der Führerscheinstelle – für Fahrten ins Ausland braucht ihr ihn zwingend.
Der einfachste nächste Schritt: Kommt zu zweit ohne Termin in eine unverbindliche Beratung. Wir erklären den Ablauf, beantworten die Fragen der Eltern und füllen den Antrag gleich gemeinsam aus. Filiale in deiner Nähe · Beratung anfragen · online anmelden
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Wir rufen dich zurück und besprechen alles Weitere – oder du kommst einfach direkt vorbei. Ob du dich anmeldest, entscheidest allein du.