Führerscheinklassen
Führerschein Klasse B in Frankfurt
Der Autoführerschein – und der Weg dorthin, ehrlich erklärt. Was du fahren darfst, wie die Ausbildung abläuft, wie lange es dauert und worauf du achten solltest. Ohne Behördendeutsch, ohne Versprechen, die niemand halten kann.
| Mindestalter | 18 Jahre · mit BF17 schon ab 17 |
|---|---|
| Was du fahren darfst | bis 3.500 kg, höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz |
| Theorie | 12 Doppelstunden Grundstoff – 6 bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis – plus 2 Doppelstunden Zusatzstoff, je 90 Minuten |
| Sonderfahrten | 12 Stück: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit |
| Übungsstunden | so viele, wie du brauchst – keine gesetzliche Vorgabe |
| Prüfungen | Theorie: 30 Fragen beim Ersterwerb, 20 bei einer Erweiterung · Praxis: 55 Minuten |
| Probezeit | 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis |
Du weißt schon, was du willst? Beratung anfragen · Filiale in deiner Nähe · online anmelden
Für die erste Beratung und Anmeldung kannst du ohne Termin vorbeikommen; zunächst genügt ein gültiges Ausweisdokument.
Entscheidungshilfe
Klasse B, B197 oder B78 – und was hat BF17 damit zu tun?
Diese Begriffe verwirren am meisten – dabei ist der Unterschied schnell erklärt. Klasse B, B197 und B78 führen alle zur Fahrerlaubnis der Klasse B. Sie unterscheiden sich darin, worauf du die praktische Prüfung fährst und welche Fahrzeuge du danach fahren darfst. BF17 ist etwas anderes: keine eigene Klasse, sondern die Möglichkeit, ein Jahr früher anzufangen – und mit allen drei Varianten kombinierbar.
| Klasse B | B197 | B78 | |
|---|---|---|---|
| Was ist das? | Ausbildung und Prüfung auf dem Schaltwagen | Prüfung auf Automatik, Schalten wird zusätzlich nachgewiesen | Prüfung auf Automatik, ohne Schaltnachweis |
| Ab welchem Alter? | Regulär ab 18 · mit BF17 ab 17 | Regulär ab 18 · mit BF17 ab 17 | Regulär ab 18 · mit BF17 ab 17 |
| Prüfungsfahrzeug | Schaltwagen | Automatik | Automatik |
| Darfst du danach Schaltung fahren? | ja | ja | nein |
| Steht eine Einschränkung im Führerschein? | nein | Schlüsselzahl 197 – innerhalb der Klasse B keine Automatikbeschränkung | Schlüsselzahl 78 – nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal |
| Zusätzlich nötig | – | mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf dem Schaltwagen sowie eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten | – |
| Für wen sinnvoll? | Wenn du von Anfang an auf einem Schaltwagen lernen und auch die praktische Prüfung darauf ablegen möchtest | Wenn dich Kuppeln und Schalten in der Prüfung stressen, du dir die Schaltung aber offenhalten willst | Wenn du auf absehbare Zeit ausschließlich Automatikfahrzeuge oder entsprechende Elektro-Pkw fahren möchtest |
BF17 lässt sich mit allen drei Varianten kombinieren. Es regelt das Mindestalter und die Begleitauflage – nicht die Getriebeberechtigung.
Der reine Automatikführerschein heißt B78. Wer auf Automatik geprüft wird und keinen Schaltnachweis erbringt, bekommt die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein. Damit darfst du alle Fahrzeuge der Klasse B fahren, die kein zu bedienendes Kupplungspedal haben. Dazu gehören insbesondere Elektro-Pkw ohne zu bedienendes Kupplungspedal, soweit sie unter die Klasse B fallen. Ein klassischer Schaltwagen ist damit nicht umfasst. Bei der Klasse B dokumentiert die Schlüsselzahl 197 den erfolgreichen Schaltnachweis. Dadurch besteht innerhalb der Klasse B keine Automatikbeschränkung: Du darfst dort Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren. Deshalb sind B197 und B78 nicht dasselbe, auch wenn in beiden Fällen auf Automatik geprüft wird.
Eine eingetragene 78 lässt sich später wieder aufheben – entweder über eine praktische Prüfung auf einem Schaltwagen oder, bei der Klasse B, über den Schaltnachweis in der Fahrschule. Auf dem Fahrschulweg muss die Schlüsselzahl 197 dabei binnen eines Jahres nach Abschluss der Schaltausbildung eingetragen sein. Bei uns entscheidet sich inzwischen ein Großteil der Fahrschüler für den B197. Alles zu den beiden Automatikwegen steht auf den Seiten zu B197 und zum Automatikführerschein B78, alles zum frühen Start auf der Seite zum begleiteten Fahren ab 17.
Du musst dich nicht sofort festlegen. Viele merken erst in den ersten Fahrstunden, ob Schalten für sie ein Thema ist. Sag es einfach bei der Anmeldung. Die gewählte Variante lässt sich während der Ausbildung häufig noch anpassen – sprich uns möglichst früh an, damit wir Fahrzeug, Schaltstunden und Prüfungsplanung passend umstellen können.
Schritt für Schritt
So läuft deine Ausbildung ab
Anmelden
Ohne Termin – für die erste Beratung und Anmeldung genügt zunächst ein gültiges Ausweisdokument. In einer unverbindlichen Beratung besprechen wir, was zu dir passt, erklären dir den Ablauf und füllen den Behördenantrag gemeinsam aus. Das dauert etwa 20 Minuten. Wenn alles für dich passt, kannst du dich direkt anmelden.
Theorie besuchen
Zwölf Doppelstunden Grundstoff – sechs, wenn du schon eine Fahrerlaubnis hast – und zwei Doppelstunden Zusatzstoff, zwei pro Abend. Du steigst an jedem Unterrichtstag ein und besuchst die Themen in der Reihenfolge, die dir passt – auch in verschiedenen Filialen.
Parallel fahren
Theorie und Praxis können parallel laufen. Sobald ein passender Fahrtermin verfügbar ist, kannst du mit der praktischen Ausbildung beginnen – so verbindest du das Gelernte gleich mit der Praxis.
Theorieprüfung
Sobald dein Antrag bewilligt ist und alle Themen besucht sind. Vorher machst du bei uns einen Vortest – erst wenn der sitzt, melden wir dich an.
Sonderfahrten
Die zwölf vorgeschriebenen Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Sie kommen zu deinen Übungsstunden dazu, meist gegen Ende.
Praktische Prüfung
Wenn dein Fahrlehrer und du bereit seid – im gewohnten Auto, mit deinem Fahrlehrer an Bord. Nach bestandener Prüfung wird dir – abhängig von Mindestalter und behördlichem Verfahren – der Führerschein ausgehändigt; bei BF17 zunächst die Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren.
Wie viel Zeit zwischen Schritt 3 und 6 liegt, bestimmst vor allem du selbst. Wie sich das im Einzelnen aufteilt, steht weiter unten unter Wie lange es dauert.
Klingt machbar? Komm einfach vorbei – wir besprechen deinen Weg in etwa 20 Minuten und füllen den Antrag gleich gemeinsam aus. Filiale wählen · Beratung anfragen
Deine Fahrschule
Warum FAHRPLAN
Mit vier Standorten und einem großen Fahrlehrerteam können wir Theorie und praktische Ausbildung flexibel organisieren. Gleichzeitig begrenzen wir die Aufnahme so, dass eine persönliche Betreuung möglich bleibt – wir nehmen nur so viele Fahrschüler auf, wie unser Team betreuen kann.
- Theorieunterricht von Montag bis Freitag – du kannst an jedem Unterrichtstag in den laufenden Themenzyklus einsteigen
- Ein großes, erfahrenes Fahrlehrerteam – dadurch können wir Fahrtermine strukturiert planen und dir in der Beratung eine realistische Einschätzung zur aktuellen Auslastung geben
- Vier Standorte in Frankfurt – du wählst frei, wo du dich anmeldest, Theorie besuchst und Fahrstunden nimmst. Auch gemischt
- Automatik und Schaltung – die gewählte Variante lässt sich während der Ausbildung häufig noch anpassen; sprich uns dafür möglichst früh an
- Über 90 % bestehen die praktische Prüfung im ersten Versuch – wir melden dich erst an, wenn es sitzt
- Erfahrung im Frankfurter Verkehr – du übst dort, wo du später fährst, und lernst die Stellen kennen, an denen es eng wird
- Ein Jahr ADAC-Mitgliedschaft geschenkt, und wer sie annimmt, bekommt das ADAC-Sicherheitstraining im Wert von 149 € kostenlos dazu
Geübt wird von der ersten Stunde an im echten Straßenverkehr – dort, wo du später auch unterwegs bist. Deine Fahrlehrerin oder dein Fahrlehrer sagt dir dabei offen, wo du stehst und woran ihr noch arbeiten solltet.
Der einfachste nächste Schritt: ohne Termin zu einer unverbindlichen Beratung vorbeikommen, Ausweis mitbringen, Fragen stellen. Wenn alles passt, kannst du dich direkt anmelden. Beratung anfragen · Standorte und Zeiten · online anmelden
Alles im Detail
Ab hier wird es ausführlich: Voraussetzungen, Antrag, Theorie, Praxis, Prüfungen, Kosten und Probezeit – jeweils so genau, dass du danach nicht weitersuchen musst. Spring über das Verzeichnis direkt zu dem, was dich interessiert.
Direkt zum Thema springen
Dein Führerschein
Klasse B einfach erklärt
Die Klasse B ist das, was die meisten meinen, wenn sie „Autoführerschein“ sagen. Entscheidend ist dabei nicht, wie groß ein Fahrzeug aussieht, sondern was im Fahrzeugschein steht: die zulässige Gesamtmasse. Das ist das Gewicht, das das Fahrzeug beladen höchstens haben darf – nicht das, was es gerade wiegt.
Mit Klasse B fährst du Fahrzeuge bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Das deckt praktisch alles ab, was im Alltag vorkommt: Kleinwagen, Kombi, SUV, den Transporter für den Umzug und die meisten Wohnmobile.
Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse darfst du im Rahmen der Klasse B immer ziehen. Bei schwereren Anhängern darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination höchstens 3.500 Kilogramm betragen. Liegt sie darüber, aber nicht über 4.250 Kilogramm, genügt die Schlüsselzahl 96 – dafür ist nur eine Fahrerschulung nötig, keine Prüfung. Für alles darüber oder wenn du flexibler bleiben willst, etwa für einen großen Wohnwagen oder Pferdeanhänger, ist die Klasse BE der richtige Weg.
Zwei Klassen sind automatisch mit dabei: AM (Roller und Mopeds bis 45 km/h) und L (langsame Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft). Für 125er-Motorräder brauchst du die Klasse A1 oder – bei erfüllten Alters- und Vorbesitzvoraussetzungen – die Erweiterung B196.
Es zählt die zulässige Gesamtmasse, nicht das tatsächliche Gewicht. Ein Transporter, der leer 2,8 Tonnen wiegt, aber für 4,2 Tonnen zugelassen ist, darfst du mit Klasse B nicht fahren – auch nicht leer. Der Wert steht im Fahrzeugschein unter F.1.
Vor dem Start
Voraussetzungen und Unterlagen
Zur Anmeldung bei uns genügt zunächst ein gültiges Ausweisdokument – und deine Fragen. Alles Weitere brauchst du erst für den Antrag bei der Behörde, und damit kannst du parallel anfangen.
Das brauchst du für den Antrag:
- Personalausweis oder Reisepass – bei ausländischen Papieren zusätzlich die Meldebescheinigung
- Biometrisches Passfoto – wie für den Ausweis
- Sehtest beim Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest ist bestanden, wenn die vorgeschriebene zentrale Tagessehschärfe von 0,7 auf jedem Auge erreicht wird – mit Brille oder Kontaktlinsen, falls erforderlich. Bei Antragstellung darf er höchstens zwei Jahre alt sein
- Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – meist ein Tag
- Bei Minderjährigen: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; bei gemeinsamer Sorge sind regelmäßig beide Unterschriften erforderlich
Der Erste-Hilfe-Nachweis läuft nicht ab. Die oft genannte Zwei-Jahres-Frist gilt für den Sehtest, nicht für den Kurs. Wenn du also vor Jahren einmal einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht hast, gilt er weiterhin – die Bescheinigung reicht.
Wenn du noch nicht 18 bist: Anmelden kannst du dich früher. Die Theorieprüfung darfst du bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen, die praktische Prüfung bis zu einem Monat vorher. Den Führerschein selbst bekommst du, sobald du das Mindestalter erreicht hast.
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs bieten wir nicht selbst an; dafür suchst du dir einen Anbieter in deiner Nähe. Beides ist schnell erledigt und keine Hürde – wir sagen dir bei der Anmeldung, worauf du achten solltest.
Der Papierkram
Der Führerscheinantrag
Der Antrag ist der Teil, der am längsten dauert – und der Grund, warum manche Ausbildung unnötig ins Stocken gerät. Deshalb gilt: so früh wie möglich stellen. Üben kannst du längst, während er bearbeitet wird.
Wir füllen ihn gemeinsam mit dir aus, gleich bei der Anmeldung. Einreichen musst du ihn selbst. In Frankfurt kannst du den Erstantrag online bei der Führerscheinstelle stellen und die erforderlichen Unterlagen direkt hochladen. Ein Vor-Ort-Termin ist dafür nicht erforderlich. Alternativ ist die Antragstellung über ein Bürgeramt möglich. Wer einen ausländischen Führerschein umschreiben lässt, wendet sich in jedem Fall direkt an die Führerscheinstelle.
Wie lange die Behörde braucht, entscheiden nicht wir. Rechne für die Bearbeitung mit sechs bis acht Wochen. Je nach Auslastung kann es schneller gehen oder länger dauern – eine feste Zusage ist das deshalb nicht. Erst danach darfst du zur Theorieprüfung. Das ist der häufigste Grund, warum jemand später fertig wird, als er dachte – und der einfachste, ihn zu vermeiden.
1. Bei uns anmelden – ohne Termin; zunächst genügt ein gültiges Ausweisdokument.
2. Sehtest, Erste Hilfe und Passfoto besorgen.
3. Antrag einreichen – online oder beim Bürgeramt.
4. Mit dem Theorieunterricht beginnen und die praktischen Fahrstunden parallel planen. Für den Start der Praxis muss ein passender Fahrtermin verfügbar sein.
Theorie
Der Theorieunterricht
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis gehören zwölf Doppelstunden Grundstoff dazu. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnisklasse, reduziert sich der vorgeschriebene Grundstoff auf sechs Doppelstunden. Hinzu kommen in jedem Fall zwei Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff für den Pkw. Beim Ersterwerb sind das zusammen 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Bei uns behandeln wir zwei Themen pro Abend, Montag bis Freitag von 18 bis 21 Uhr.
Du musst die Themen nicht der Reihe nach besuchen. Du steigst an jedem Unterrichtstag ein und sammelst sie, wie es dir passt. Wer zügig durchzieht, hat sie in sieben Unterrichtstagen von Montag bis Freitag zusammen. Welches Thema wann läuft, steht im Theorieplan.
Der Unterricht ist Pflicht, nicht Empfehlung: Ohne vollständigen Besuch aller für dich vorgeschriebenen Theoriethemen wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. In jeder Filiale steht ein iPad, an dem du vor oder nach dem Unterricht lernen kannst.
Nicht drei Stunden am Stück büffeln – das bringt wenig. Besser mehrmals täglich kurz: in der Bahn, in der Pause, abends eine halbe Stunde. Und lerne nicht nur einzelne Antworten auswendig: Versuche die Regeln und Zusammenhänge zu verstehen, und übe gezielt die Fragen, bei denen du wiederholt Fehler machst.
Die Theorieprüfung
Beim Ersterwerb bekommst du 30 Fragen und darfst höchstens zehn Fehlerpunkte sammeln. Wichtig: Wer zwei Fragen mit je fünf Punkten falsch beantwortet, ist auch dann durchgefallen, wenn er insgesamt nur zehn Punkte hat. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnisklasse und erwirbst die Klasse B als Erweiterung, umfasst die Prüfung 20 Fragen; zulässig sind dann höchstens sechs Fehlerpunkte. Für die Theorieprüfung solltest du ungefähr 30 bis 45 Minuten einplanen. Den konkreten zeitlichen Rahmen gibt die zuständige Prüfstelle vor. Wer gut vorbereitet ist, ist häufig früher fertig.
Die Theorieprüfung ist auf Deutsch und in zwölf Fremdsprachen möglich. Der Unterricht selbst findet auf Deutsch statt. Bestanden ist sie zwölf Monate gültig – in dieser Zeit solltest du die praktische Prüfung schaffen.
Praxis
Die praktische Ausbildung
Deine praktische Ausbildung besteht aus zwei Teilen: den Übungsstunden, deren Zahl niemand vorschreibt, und den zwölf Sonderfahrten, die gesetzlich festgelegt sind.
| Sonderfahrt | Anzahl | Worum es geht |
|---|---|---|
| Überlandfahrt | 5 × 45 Min. | Landstraße, höhere Geschwindigkeiten, Überholen, Kurven einschätzen |
| Autobahnfahrt | 4 × 45 Min. | Auffahren, Spurwechsel, Abstand bei Tempo, Abfahren |
| Nachtfahrt | 3 × 45 Min. | Fahren bei Dunkelheit oder Dämmerung, Lichteinsatz, veränderte Wahrnehmung |
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Die Sonderfahrten macht jeder – unabhängig davon, ob du auf Schaltung oder Automatik lernst.
Wie viele Übungsstunden du brauchst, schreibt kein Gesetz vor. Das ist bei jedem anders und hängt davon ab, wie schnell du dich im Verkehr sicher fühlst. Deshalb nennen wir dir auch keine Wunschzahl – wir schätzen es bei der Beratung ehrlich mit dir ein und sagen dir während der Ausbildung offen, wo du stehst.
Geübt wird von Anfang an im echten Straßenverkehr und in einem Ausbildungsfahrzeug, das dir vertraut ist. In der Regel findet darin später auch deine praktische Prüfung statt. Wir bilden überwiegend im VW Golf aus, dazu kommen ein Audi A3 und eine Mercedes B-Klasse.
Die häufigsten Fehler in der Prüfung sind fast immer dieselben: zu wenig geschaut – Spurwechsel ohne Schulterblick, am Stoppschild nicht wirklich angehalten, beim mehrspurigen Abbiegen auf der falschen Spur herausgekommen, auf der Autobahn zu zögerlich beschleunigt. Das sind keine Talentfragen, sondern Übungssachen – und genau deshalb üben wir sie gezielt.
Der große Tag
Die praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten Fahrzeit. Im Auto sitzen du, dein Fahrlehrer und der Prüfer. Der Prüfer sagt dir, wohin es geht – gefahren wird ganz normal im Verkehr.
In der praktischen Klasse-B-Prüfung werden drei Grundfahraufgaben durchgeführt. Eine davon stammt aus der Rückwärtsfahr-Gruppe; zwei weitere werden aus Umkehren, Einfahren in eine Parklücke in Quer- oder Schrägaufstellung und Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung ausgewählt. Zusätzlich können einzelne Sicherheits- und Bedienkontrollen am Fahrzeug Teil der Prüfung sein. Eine umfangreiche Abfahrtkontrolle wie bei den Lkw-Klassen gibt es bei Klasse B nicht.
Die Prüfung findet in der Regel in einem dir vertrauten Ausbildungsfahrzeug statt. Sollte ausnahmsweise ein Fahrzeugwechsel nötig sein, machen wir dich vorher mit dem Fahrzeug vertraut.
Nicht jeder Fehler ist ein Grund durchzufallen – im Gegenteil, kleinere Unsicherheiten sind normal. Entscheidend sind Fehler, die andere gefährden: die Vorfahrt nehmen, ohne Schulterblick die Spur wechseln, Wichtiges übersehen. Muss dein Fahrlehrer aus Sicherheitsgründen eingreifen – ins Lenkrad fassen oder ein Pedal bedienen –, ist die Prüfung damit praktisch gelaufen: In aller Regel bedeutet das Nichtbestehen, und meist wird die Fahrt auch gleich beendet. Einen Automatismus schreibt die Prüfungsordnung zwar nicht vor, die Entscheidung trifft der Prüfer – rechne aber nicht damit, dass es glimpflich ausgeht.
Und wenn es nicht klappt? Dann übst du weiter. Eine Wiederholung ist in der Regel frühestens nach zwei Wochen möglich. Wann du den neuen Termin tatsächlich bekommst, hängt von der Auslastung der Prüfstelle ab – das vergeben nicht wir. Eine Dreimonatssperre, von der man gelegentlich hört, gibt es nicht. Auch die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt.
Bei uns bestehen über 90 % der Fahrschüler die praktische Prüfung im ersten Versuch (bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr). Das liegt nicht am Zufall: Wir melden dich erst an, wenn dein Fahrlehrer überzeugt ist, dass du bereit bist – und sagen dir vorher ehrlich, wenn wir es noch nicht sind.
Ehrlich gerechnet
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
„Was kostet der Führerschein?“ ist die häufigste Frage – und die einzige, auf die niemand seriös eine Pauschalantwort geben kann. Wer eine Summe nennt, ohne dich zu kennen, rät. Was wir dir stattdessen sagen können: woraus sich die Kosten zusammensetzen und was du selbst beeinflusst.
| Kostenbestandteil | Geht an | Bei jeder Fahrschule gleich? |
|---|---|---|
| Grundbetrag | Fahrschule | nein – deckt Verwaltung, Theorieunterricht und Betreuung ab |
| Lehrmaterial und Lern-App | Fahrschule / Verlag | ähnlich |
| Übungsstunden | Fahrschule | nein – und die Zahl ist bei jedem anders |
| 12 Sonderfahrten | Fahrschule | Anzahl ja, Preis nein |
| Vorstellung zur Theorie- und zur praktischen Prüfung | Fahrschule | nein |
| Prüfungsgebühren | TÜV bzw. DEKRA | ja – amtlich festgelegt |
| Antrags- und Führerscheingebühr | Stadt Frankfurt | ja – amtlich festgelegt |
| Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs | Optiker / Kursanbieter | ähnlich, unabhängig von der Fahrschule |
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Warum es keinen Pauschalpreis gibt. Der größte Posten sind die Übungsstunden – und wie viele du brauchst, weiß vorher niemand. Das hängt davon ab, wie oft du fährst, wie viel Zeit zwischen den Stunden liegt, ob du schon Verkehrserfahrung hast und wie schnell du dich sicher fühlst. Wer regelmäßig fährt, braucht in der Regel weniger Stunden als jemand, der drei Wochen pausiert und danach wieder von vorn anfängt.
Der zweite Faktor ist die Prüfung. Jeder Zweitversuch kostet die Vorstellung noch einmal, die Prüfungsgebühr noch einmal und die Übungsstunden bis zum nächsten Termin obendrauf. Deshalb ist eine hohe Bestehensquote kein Werbeargument, sondern ein Kostenfaktor.
Unser Anspruch ist eine strukturierte Ausbildung: regelmäßige Fahrtermine, verständlicher Theorieunterricht, eine ehrliche Rückmeldung zu deinem Stand und eine gründliche Prüfungsvorbereitung. Das ist der Weg, auf dem du zügig vorankommst.
Komm zur Beratung. Wir schauen uns gemeinsam an, wie viel Erfahrung du mitbringst und was du dir vorgenommen hast, und schätzen deinen Bedarf realistisch ein – statt dir eine Zahl zu nennen, die gut klingt und nicht hält. Die Beratung dauert etwa 20 Minuten, kostet nichts und ist unverbindlich. Beratung anfragen · Filiale in deiner Nähe
Zeitplan
Wie lange es dauert
Bei uns liegen die meisten zwischen zwei und sechs Monaten. Das setzt voraus, dass du am Ball bleibst, zeitlich einigermaßen flexibel bist und nicht monatelang pausierst.
| Was Zeit braucht | Wie lange | Wer bestimmt das? |
|---|---|---|
| Behördenantrag | erfahrungsgemäß etwa 4–6 Wochen | die Behörde |
| Theorieunterricht | 7 Unterrichtstage von Montag bis Freitag im Intensivkurs, sonst nach deinem Tempo | du |
| Übungsstunden | sehr unterschiedlich | du |
| Sonderfahrten | 12 Fahrten, meist über wenige Wochen verteilt | du |
| Prüfungstermine | je nach Auslastung | TÜV bzw. DEKRA |
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Zwei dieser Punkte vergibt niemand bei uns im Haus: den Bescheid der Behörde und deinen Prüfungstermin. Sobald du bereit bist, melden wir dich an. Wie schnell es dann geht, hängt auch von diesen beiden Terminen ab.
Wenn es schneller gehen soll, ist der Intensivkurs der richtige Weg: Die Theorie in sieben Unterrichtstagen von Montag bis Freitag, die Fahrstunden laufen parallel. Und wenn du dir Zeit lassen willst, geht auch das – Pausieren ist möglich, nur solltest du wissen, dass du nach längeren Unterbrechungen meist ein paar Stunden mehr brauchst.
Nach der Prüfung
Die Probezeit
Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei BF17 beginnt sie bereits mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung – also regelmäßig schon mit 17 Jahren.
Für dich gilt ein absolutes Alkoholverbot. Das ist keine 0,5-Grenze und auch keine 0,3-Grenze, sondern ein Verbot: Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahren mit Alkohol im Blut fährt, verstößt dagegen. Seit 2024 gilt dasselbe für Cannabis. Ausgenommen ist THC, das aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Wichtig: Bist du bei Ende der Probezeit noch keine 21, gilt das Verbot trotzdem weiter – bis zum 21. Geburtstag.
| A-Verstoß (schwerwiegend) | B-Verstoß (weniger schwerwiegend) | |
|---|---|---|
| Beispiele | erhebliche Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- oder Handynutzungsverstöße, außerdem Alkohol am Steuer und Unfallflucht. Die genaue Einordnung hängt vom konkreten Verstoß ab | abgefahrene Reifen, deutlich überzogene Hauptuntersuchung, unzureichend gesicherte Ladung |
| Erste Maßnahmenstufe | ausgelöst durch einen A-Verstoß | ausgelöst durch zwei B-Verstöße |
| Was dann folgt | Aufbauseminar (ASF) ist Pflicht, die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre | |
| Zweite Stufe | Verwarnung; eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen, ist aber keine Pflicht | |
| Dritte Stufe | Entziehung der Fahrerlaubnis | |
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Das Aufbauseminar ist kein Strafkurs, sondern ein Pflichtkurs mit vier Seminar-Sitzungen und einer Fahrprobe. Wir bieten es selbst an – falls du es brauchst, findest du alles dazu auf aufbauseminar-frankfurt.de.
Halbwissen aufgeräumt
Sieben häufige Irrtümer
Diese sieben Sätze hören wir in der Beratung immer wieder – und alle sieben stimmen so nicht.
„Mit Klasse B darf ich jeden Transporter fahren.“
Nur bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Viele größere Mietwagen liegen darüber – auch wenn sie leer sind. Ein Blick in den Fahrzeugschein unter F.1 klärt es.
„B197 ist ein Automatikführerschein zweiter Klasse.“
Nein. B197 führt innerhalb der Klasse B nicht zu einer Automatikbeschränkung – du darfst dort Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren. Bei späteren Erweiterungsklassen gelten jedoch eigene Prüfungs- und Schlüsselzahlregeln. Verwechselt wird die 197 mit der Schlüsselzahl 78, und die ist tatsächlich eine Einschränkung.
„Ein Fehler in der praktischen Prüfung, und ich bin durchgefallen.“
Kleinere Unsicherheiten sind normal und führen nicht zum Nichtbestehen. Entscheidend sind Fehler, die andere gefährden – oder ein Eingreifen des Fahrlehrers.
„Nach dreimal Durchfallen ist drei Monate Sperre.“
Eine Wiederholung ist in der Regel frühestens nach zwei Wochen möglich, und die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt. Eine Dreimonatssperre nach drei Fehlversuchen gibt es nicht; entscheidend ist außerdem, dass dein Prüfauftrag noch gültig ist. Was tatsächlich ablaufen kann, sind die Papiere: Die bestandene Theorieprüfung gilt zwölf Monate.
„Mein Erste-Hilfe-Kurs ist abgelaufen.“
Der Nachweis verfällt nicht. Die Zwei-Jahres-Frist, die viele im Kopf haben, gilt für den Sehtest bei Antragstellung.
„Die Theorieprüfung dauert 30 Minuten.“
Nicht unbedingt. Für die Theorieprüfung solltest du ungefähr 30 bis 45 Minuten einplanen. Den genauen zeitlichen Rahmen gibt die zuständige Prüfstelle vor. Viele gut vorbereitete Bewerber sind früher fertig – setz dich aber nicht unter Zeitdruck.
„Der Führerschein läuft nach 15 Jahren ab.“
Deine Fahrerlaubnis gilt unbefristet. Nur die Plastikkarte muss alle 15 Jahre erneuert werden – ein Verwaltungsvorgang ohne Prüfung.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Klasse B
Die Fragen, die uns in der Beratung am häufigsten gestellt werden – und die Antworten, die wir auch am Tresen geben würden.
Wie lange dauert es realistisch, bis ich den Führerschein habe?
Bei uns liegen die meisten zwischen zwei und sechs Monaten. Das setzt voraus, dass du regelmäßig fährst und zeitlich einigermaßen flexibel bist. Zwei Dinge bestimmen die Dauer mit, die niemand bei uns im Haus vergibt: der Bescheid der Behörde und dein Prüfungstermin.
Wie viele Fahrstunden brauche ich?
Das schreibt kein Gesetz vor, und seriös vorhersagen kann es niemand. Fest steht nur die Zahl der zwölf Sonderfahrten. Wie viele Übungsstunden dazukommen, hängt davon ab, wie oft du fährst und wie schnell du dich sicher fühlst. Wir schätzen das bei der Beratung ehrlich mit dir ein und sagen dir während der Ausbildung offen, wo du stehst.
Kann ich sofort anfangen oder muss ich auf den Behördenbescheid warten?
Mit dem Theorieunterricht kannst du direkt beginnen. Auch die praktische Ausbildung darf bereits vor Abschluss des Behördenverfahrens starten, sobald ein passender Fahrtermin verfügbar ist. Nur zur Theorieprüfung darfst du erst antreten, wenn der Prüfauftrag vorliegt – deshalb stellst du den Antrag am besten gleich zu Beginn.
Wie lange braucht die Behörde für meinen Antrag?
Rechne mit sechs bis acht Wochen. Je nach Auslastung kann es schneller gehen oder länger dauern. Genau deshalb lohnt es sich, den Antrag gleich zu Beginn zu stellen: In der Zeit übst du längst, und der Antrag läuft nebenher.
Was, wenn mein Sehtest oder mein Erste-Hilfe-Nachweis zu alt ist?
Der Sehtest darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein – ist er älter, machst du ihn neu, das dauert wenige Minuten. Der Erste-Hilfe-Kurs verfällt dagegen nicht. Wenn du ihn vor Jahren gemacht hast, gilt die Bescheinigung weiterhin.
Muss ich meinen Hauptwohnsitz in Frankfurt haben?
Für die Fahrschule nicht – du kannst dich bei uns anmelden, egal wo du wohnst. Deinen Antrag stellst du aber bei der Behörde deines Wohnorts. Wenn du in Frankfurt studierst und anderswo gemeldet bist, sag es einfach bei der Anmeldung, dann schauen wir gemeinsam drauf.
Welche Unterlagen brauche ich ohne deutschen Pass?
Zusätzlich zum Ausweisdokument in der Regel eine Meldebescheinigung. Bring einfach mit, was du hast – wir schauen bei der Anmeldung gemeinsam durch, was noch fehlt, und füllen den Antrag mit dir aus.
Muss ich alle 14 Theoriethemen besuchen, auch wenn ich schon einen anderen Führerschein habe?
Nein. Wer bereits eine andere Klasse besitzt, muss den Grundstoff nicht noch einmal komplett hören – dann reduziert sich der Umfang. Wie viel bei dir nötig ist, klären wir bei der Anmeldung, weil es davon abhängt, welche Klasse du hast und wann du sie gemacht hast.
Muss ich die Theoriethemen der Reihe nach besuchen?
Nein. Du steigst an jedem Unterrichtstag ein und sammelst die Themen in beliebiger Reihenfolge – auch in verschiedenen Filialen. Verpasst du einen Abend, holst du ihn einfach später nach, ohne festen Abstand und ohne Nachteil.
Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung und wie viele Fehler sind erlaubt?
Beim Ersterwerb 30 Fragen und höchstens zehn Fehlerpunkte. Aber Achtung: Zwei falsch beantwortete Fragen mit je fünf Punkten bedeuten auch dann „nicht bestanden“, wenn du insgesamt bei zehn Punkten bleibst. Hast du schon eine Fahrerlaubnisklasse und erwirbst die Klasse B als Erweiterung, sind es 20 Fragen und höchstens sechs Fehlerpunkte.
Wie lange habe ich für die Theorieprüfung Zeit?
Für die Theorieprüfung solltest du ungefähr 30 bis 45 Minuten einplanen. Den genauen zeitlichen Rahmen legt die zuständige Prüfstelle fest. Viele gut vorbereitete Bewerber sind früher fertig – setz dich aber nicht unter Zeitdruck.
In welchen Sprachen kann ich die Theorieprüfung machen?
Auf Deutsch und in zwölf Fremdsprachen. Der Theorieunterricht selbst findet bei uns auf Deutsch statt. Fahrstunden geben wir in mehreren Sprachen – sag bei der Beratung, was für dich passt.
Wie lange ist die bestandene Theorieprüfung gültig?
Zwölf Monate. In dieser Zeit solltest du die praktische Prüfung ablegen, sonst musst du die Theorie wiederholen. Bei normalem Ausbildungstempo ist das kein Thema.
Wie läuft die praktische Prüfung ab und wie lange dauert sie?
Sie dauert 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten Fahrzeit. Der Prüfer gibt dir die Richtung vor, gefahren wird im normalen Verkehr. Dazu kommen drei Grundfahraufgaben. Eine davon stammt aus der Rückwärtsfahr-Gruppe; zwei weitere werden aus Umkehren, Einparken und Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung ausgewählt. Zusätzlich können einzelne Sicherheits- und Bedienkontrollen am Fahrzeug Teil der Prüfung sein. Eine umfangreiche Abfahrtkontrolle wie bei den Lkw-Klassen gehört nicht dazu.
Fahre ich die Prüfung im gewohnten Auto?
In der Regel ja: Die Prüfung findet in einem dir vertrauten Ausbildungsfahrzeug statt. Sollte ausnahmsweise ein Fahrzeugwechsel nötig sein, machen wir dich vorher mit dem Fahrzeug vertraut.
Was gilt als schwerer Fehler in der praktischen Prüfung?
Fehler, die andere gefährden: die Vorfahrt nehmen, ohne Schulterblick die Spur wechseln, am Stoppschild nicht anhalten, Wichtiges übersehen. Muss dein Fahrlehrer aus Sicherheitsgründen eingreifen – ins Lenkrad fassen oder ein Pedal bedienen –, ist die Prüfung damit praktisch gelaufen: In aller Regel bedeutet das Nichtbestehen, und meist wird die Fahrt auch gleich beendet. Einen Automatismus schreibt die Prüfungsordnung zwar nicht vor, die Entscheidung trifft der Prüfer – rechne aber nicht damit, dass es glimpflich ausgeht. Kleinere Unsicherheiten führen dagegen nicht zum Nichtbestehen.
Was passiert, wenn ich durch die praktische Prüfung falle?
Dann übst du weiter. Eine Wiederholung ist in der Regel frühestens nach zwei Wochen möglich; in dieser Zeit machst du so viele Fahrstunden, wie du brauchst. Wann der neue Termin zustande kommt, hängt von der Auslastung der Prüfstelle ab. Eine Dreimonatssperre gibt es nicht, und die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt.
Kann ich zwischendurch pausieren?
Ja. Erfahrungsgemäß kommst du aber schneller und mit weniger Stunden ans Ziel, wenn du es am Stück durchziehst – nach längeren Pausen braucht es meist ein paar Stunden, bis alles wieder sitzt.
Was passiert, wenn ich eine Fahrstunde absagen muss?
Sag uns möglichst früh Bescheid. Bis 24 Stunden vorher kannst du kostenfrei absagen; danach wird die Stunde berechnet, weil der Termin dann nicht mehr neu vergeben werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen B197 und der Schlüsselzahl 78?
Bei beiden Varianten kann die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug stattfinden. Für B197 weist du zusätzlich deine Schaltkompetenz durch die vorgeschriebene Schaltausbildung und die Testfahrt nach – damit darfst du innerhalb der Klasse B Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren. Bei B78 bleibt die Fahrerlaubnis auf entsprechende Automatikfahrzeuge der Klasse B beschränkt. Mehr dazu auf den Seiten zu B197 und zum Automatikführerschein B78.
Ich habe B197 – bekomme ich bei einer Erweiterung doch die 78?
Das ist tatsächlich ein Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben. Wenn du später eine Erweiterungsklasse wie BE machst und die Prüfung dort auf einem Automatikfahrzeug ablegst, kann für diese Klasse die 78 eingetragen werden. Sprich uns vorher an, dann planen wir das mit ein.
Ist AM in der Klasse B enthalten?
Ja. Mit Klasse B darfst du Roller und Mopeds bis 45 km/h fahren (Klasse AM) sowie langsame Zugmaschinen der Klasse L. Für 125er-Motorräder brauchst du die Klasse A1 oder – bei erfüllten Alters- und Vorbesitzvoraussetzungen – die Erweiterung B196.
Kann ich die Fahrschule wechseln – was passiert mit meinen Stunden?
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Deine nachgewiesenen Theoriestunden und bereits gefahrenen Sonderfahrten zählen weiter. Bei den Fahrstunden schaut sich dein neuer Fahrlehrer selbst an, wo du stehst – das ist kein Rückschritt, sondern die Grundlage für eine ehrliche Einschätzung. Alles Weitere auf der Seite zum Fahrschulwechsel.
Wann beginnt die Probezeit – mit 17 oder mit 18?
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei BF17 geschieht das bereits mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung, also regelmäßig mit 17 Jahren. Sie endet zwei Jahre nach diesem Erteilungsdatum – das ist einer der Vorteile des begleiteten Fahrens.
Gilt für mich als Fahranfänger 0,5 Promille?
Nein – für dich gilt ein absolutes Alkoholverbot, keine Promillegrenze. Es greift in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren. Bist du am Ende der Probezeit noch keine 21, gilt es weiter bis zum 21. Geburtstag. Seit 2024 gilt dasselbe für Cannabis; ausgenommen ist THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels.
Läuft mein Führerschein nach 15 Jahren ab?
Nein. Deine Fahrerlaubnis gilt unbefristet – nur die Plastikkarte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Das ist ein reiner Verwaltungsvorgang ohne Prüfung und ohne Gesundheitstest.
Kurz gefasst
Das Wichtigste in fünf Sätzen
- Mit Klasse B fährst du alles bis 3.500 kg mit höchstens acht Sitzplätzen – vom Kleinwagen bis zum Umzugstransporter.
- Beim Ersterwerb sind 14 Theoriethemen vorgeschrieben; bei vorhandener Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundstoff. Hinzu kommen zwölf Sonderfahrten – die Zahl deiner Übungsstunden bestimmst du selbst.
- Der Behördenantrag dauert am längsten – stell ihn zuerst, üben kannst du in der Zwischenzeit längst.
- Bei der praktischen Ausbildung kannst du zwischen klassischer Klasse B, B197 und B78 wählen – entscheidend ist, ob dir Schaltfahrzeuge später offenbleiben sollen.
- Was es am Ende kostet, hängt vor allem davon ab, wie viele Stunden du brauchst und ob du beim ersten Mal bestehst.
Der einfachste nächste Schritt: Komm ohne Termin vorbei. Wir besprechen in etwa 20 Minuten, was zu dir passt, und füllen den Antrag gleich gemeinsam aus. Für die erste Beratung und Anmeldung genügt zunächst ein gültiges Ausweisdokument. Die Beratung ist unverbindlich; ob du dich anschließend anmeldest, entscheidest du. Filiale in deiner Nähe finden · Beratung anfragen · Online anmelden
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Wir rufen dich zurück und besprechen alles Weitere – oder du kommst einfach direkt vorbei. Ob du dich anmeldest, entscheidest allein du.